Wer einen BAföG-Antrag gestellt hat, wartet oft gespannt auf eine Rückmeldung. In dieser Zeit ist von außen wenig sichtbar, im Hintergrund passiert allerdings eine ganze Menge.
Die Übersicht zeigt, wie der Bearbeitungsprozess abläuft und warum es manchmal Zeit braucht, bis der Bewilligungsbescheid im Briefkasten liegt.
1. Eingang und Prüfung des Antrags
Nach dem Eingang wird jeder BAföG-Antrag im Amt für Ausbildungsförderung erfasst und zunächst auf Vollständigkeit geprüft.
2. Fehlende Unterlagen nachreichen
Sollten Unterlagen fehlen (und das ist oftmals der Fall), erfolgt eine Mitteilung per Post (auch wenn der Antrag über BAföG Digital eingereicht wurde) mit der Bitte die Dokumente nachzureichen. Eine zügige Rücksendung der Nachweise verkürzt die weitere Bearbeitungszeit.
Bei Anträgen über BAföG Digital können fehlende Unterlagen bequem über die dort bereitgestellte Upload-Funktion nachgereicht werden. Geht der Antrag per Post oder über den Hausbriefkasten ein, müssen die Unterlagen auf dem Postweg übersandt werden.
3. Bearbeitung des Antrags
Liegt der Antrag vollständig vor, beginnt die eigentliche Bearbeitung.
- Bearbeitungsdauer: Bei vollständigen Unterlagen ist in der Regel von einer Bearbeitungszeit von etwa 6 bis 8 Wochen auszugehen. Zum Semesterstart gehen jedoch besonders viele Anträge ein, sodass sich die Bearbeitungsdauer mitunter verlängern kann.
- Vier-Augen-Prinzip: Jeder Antrag wird nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei Mitarbeitenden geprüft.
- Keine Updates: Zwischenstände zum aktuellen Sachstand werden nicht verschickt, da dies zusätzliche Ressourcen binden und die Bearbeitung verzögern würde.
4. BAföG-Bescheid liegt im Briefkasten
Nachdem die vollständigen Unterlagen alle geprüft wurden, ist ein schriftlicher BAföG-Bescheid auf dem Postweg unterwegs.
Der Bescheid enthält unter anderem Informationen darüber,
- ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird,
- in welcher Höhe die Eltern einen Beitrag zum Lebensunterhalt leisten müssen,
- für welchen Zeitraum die Bewilligung gilt.
Wichtig: Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche BAföG-Bescheid.
Anzeigen oder Zwischenstände in digitalen Systemen (z. B. BAföG Digital) haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.
5. Auszahlung der Förderung
Ist der Bewilligungsbescheid einmal ausgestellt, beginnt die Auszahlung der Förderbeträge.
- Die Zahlungen erfolgen in der Regel am Ende eines Monats für den folgenden Monat.
Fällt die Entscheidung negativ aus, kann der Ablehnungsbescheid dennoch relevant sein: Mit ihm können unter Umständen andere Sozialleistungen beantragt werden, etwa Wohngeld.
6. Folgeantrag rechtzeitig stellen
BAföG wird immer für einen bestimmten Bewilligungszeitraum bewilligt, meistens für ein Jahr. Um Förderlücken zu vermeiden, sollte der Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden – am besten über BAföG Digital.
Unterstützung und Beratung
Bei Fragen rund um Antragstellung, Unterlagen oder Bescheid steht das Amt für Ausbildungsförderung gerne während der telefonischen und persönlichen Sprechzeiten zur Verfügung.