Neu in Potsdam, Wildau oder Brandenburg an der Havel?

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Was nach dem Umzug wichtig ist

Zum Studienbeginn steht für viele Studierende der Umzug in eine neue Stadt an. Neben dem Einzug in das Wohnheim, eine WG oder die eigene Wohnung stehen einige organisatorische Aufgaben an, die gleich zu Semesterbeginn erledigt werden sollten.

Wohnsitz anmelden

Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug ist der neue Wohnsitz beim zuständigen Bürgeramt anzumelden. Eine Online-Terminvereinbarung kann Wartezeiten verkürzen.

Weitere Informationen:
Potsdam
Wildau
Brandenburg an der Havel

Begrüßungsgeld und Wohnsitzprämie

Studierende mit Hauptwohnsitz in Wildau können jedes Semester ein Begrüßungsgeld in Höhe von 50 Euro beantragen, solange der Wohnsitz in Wildau besteht. Der Antrag ist persönlich oder per E-Mail beim Einwohnermeldeamt einzureichen. Anträge für das Wintersemester sind bis zum 31. Dezember, für das Sommersemester bis zum 30. Juni einzureichen.
Weitere Informationen: www.wildau.de/Einwohnermeldeamt

Studierende, die in Brandenburg an der Havel ihren Erstwohnsitz anmelden, erhalten für die Dauer ihres Studiums von der Stadt eine Wohnsitzprämie in Höhe von 100 Euro pro Jahr. Anträge können bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres online oder schriftlich gestellt werden.
Weitere Informationen: www.stadt-brandenburg.de

Rundfunkbeitrag

Für jede Wohnung oder Wohngemeinschaft ist ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 € pro Monat zu entrichten. Grundsätzlich gilt: Nur eine Person pro Wohnung oder Wohngemeinschaft meldet den Beitrag an – alle anderen geben die Beitragsnummer der zahlenden Person an.
Im Studierendenwohnheim zählt ein Zimmer, das von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, als eigene Wohnung.

Die Zahlung erfolgt alle drei Monate, jeweils bis zum 15. des mittleren Monats im Zahlungszeitraum. Dann sind 55,08 € fällig. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren erleichtert die regelmäßige Zahlung.
Studierende, die BAföG erhalten, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Weitere Informationen: www.rundfunkbeitrag.de/welcome

Anspruch auf Wohngeld prüfen

Studierende, die kein BAföG erhalten, können prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Für den Antrag wird ein BAföG-Ablehnungsbescheid benötigt. Die Antragstellung für das Wohngeld erfolgt bei der zuständigen Stadt oder Kommune.
Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hilft bei der Einschätzung, ob und in welcher Höhe mit einem Zuschuss gerechnet werden kann.
Weitere Informationen: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

Alle Formalitäten erledigt? Dann steht einem gelungenen Start ins Studium nichts mehr im Wege. Bei Fragen steht das Studierendenwerk West:Brandenburg mit Informationen und Unterstützung rund um Wohnen, Studienfinanzierung und Soziales zur Seite.

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