Wohnheimplatzbewerbung für das Sommersemester 2026

|   Wohnen

Ab Mittwoch, 12.11.2025, 10 Uhr startet die Online-Bewerbung auf einen Wohnheimplatz für das Sommersemester 2026

Der Beginn des Studiums bringt viele neue Erfahrungen mit sich – und ein bedeutender Schritt in diesen Lebensabschnitt ist der Einzug in das erste eigene Zuhause. Wer für das Sommersemester 2026 auf der Suche nach einer erschwinglichen und campusnahen Unterkunft ist, hat die Möglichkeit, sich auf einen Wohnheimplatz in den verschiedenen Wohnanlagen des Studierendenwerks West:Brandenburg zu bewerben – und das bereits, bevor der Zulassungsbescheid der Hochschule vorliegt.

Da die Nachfrage nach Wohnheimplätzen in der Regel sehr hoch ist, empfehlen wir, die Bewerbung frühzeitig online einzureichen. Wichtig zu wissen: Bei der Vergabe zählt das Datum der Bewerbung, nicht jedoch die genaue Uhrzeit. Je mehr Wohnformen und Wohnstandorte bei der Bewerbung angegeben werden, desto größer ist die Chance einen Platz zu bekommen.

Die Onlineformulare für die Bewerbung ist ab dem Mittwoch, 12.11.2025, 10 Uhr freigeschaltet.

Folgende Unterlagen müssen unbedingt bereitgehalten werden:

Ausweisdokumente (Bitte laden Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses hoch. Sollten Sie kein*e EU-Bürger*in sein, laden Sie bitte zusätzlich Ihren Aufenthaltstitel und/oder Ihr Visum hoch.)

Ein Zulassungsbescheid oder eine Immatrikulationsbescheinigung liegt noch nicht vor? Kein Problem. Diese Dokumente können nachgereicht werden.

Nach Eingang und Prüfung der Onlinebewerbung erhalten Studierende eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, über den fehlende Dokumente nachgereicht werden können. Diese E-Mail sollte unbedingt aufbewahrt werden. Es kann einige Tage dauern, bis die Bestätigung versendet wird. Wir bitten um Geduld.

Interessierte sollten sich außerdem vorab gut über den Bewerbungsprozess informieren, um alle notwendigen Schritte genau zu kennen und die Vergaberichtlinie einsehen. Bewerben können sich demnach:

  • (zukünftige) Studierende der staatlichen Hochschulen in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau; Studierende von privaten Hochschulen können nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: Medizinische Hochschule Brandenburg).
  • Studierende im Erststudium
  • Studierende, die zwei Monate vor dem Semesterstart (für welches die Bewerbung gilt) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Studierende, die seit mindestens 6 Monaten eine Meldeadresse fernab des Hochschulradius haben. Studierende mit Meldeadresse unter folgenden Postleitzahlen können nicht berücksichtigt werden: 140…, 141…, 144 …,145…, 1461.., 1462.. (für den Standort Potsdam), 15745 (für den Standort Wildau)
  • Für Studierende mit Kind und Studierende mit Beeinträchtigung steht auf die Bedürfnisse zugeschnittener Wohnraum zur Verfügung.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Bewerbung, zur Vergaberichtlinie, den verschiedenen Wohnanlagen und -formen sowie zu den erforderlichen Unterlagen sind auf unserer Webseite verfügbar.

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