BAföG-Bewilligungszeitraum endet im Herbst? Dann ist es Zeit für den Folge-Antrag!

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Über "BAföGdigital" jetzt den Antrag online stellen.

Mit dem Ende des Sommersemesters endet bei der BAföG-Förderung in vielen Fällen der Bewilligungszeitraum; denn in der Regel wird über einen Antrag für 12 Monate entschieden. Wer für das Wintersemester 2024/25 weiterhin staatliche Ausbildungsförderung erhalten möchte, sollte sich also am besten so schnell wie möglich kümmern.

Für eine möglichst lückenlose Förderung empfehlen wir spätestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes den Folgeantrag auf Ausbildungsförderung zu stellen. Mit dem Formblatt 9 und über BAföGdigital kann der Antrag online und  komplett ohne Papierformulare gestellt werden - fehlende Unterlagen können nachträglich ebenfalls über das Onlineportal hochgeladen werden.

Wichtig: Wird der (Folge)antrag in Papierform gestellt, können fehlende Unterlagen nachträglich nicht digital hochgeladen werden. E-Mails mit Anhängen werden aus Sicherheitsauspekten von der Sachbearbeitung nicht entgegengenommen. Wir empfehlen daher, den Antrag digital zu stellen.

Noch nie einen BAföG-Antrag gestellt? Hier gibt es alle wichtigen Informationen für Erstantragssteller*innen.

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