Höhere Grundbedarfssätze, erhöhte Freibeträge und eine Studienstarthilfe ab dem Herbst 2024. Die wichtigsten Neuerungen beim BAföG im Überblick:
- Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II oder mit ähnlichem Sozialleistungsbezug (z.B. Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag) für die Erstausstattung im Studium – die Antragsmodalitäten zur Studienstarthilfe sind bislang noch nicht bekannt. Eine Online-Beantragung über "BAföG Digital" ist ab 02.09.2024 geplant.
- Einführung eines Flexibilitätssemesters, das einmalig ohne weitere Voraussetzungen über die Förderungshöchstdauer des jeweiligen Studiengangs hinaus in Anspruch genommen werden kann. Dieses kann entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden.
- Verlängerung der Frist, innerhalb derer ein Fachrichtungswechsel vorgenommen werden kann
- Anhebung der Bedarfssätze:
- Der Grundbedarf erhöht sich um 5 % (von 452 € auf 475 €).
- Der Wohnbedarf außerhalb des Elternhauses steigt von 360 € auf 380 €.
- Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung werden aktualisiert.
- Anhebung der Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner*in der Geförderten
- Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen bis zu der ab 2025 geltenden „Minijob-Grenze“ (556 €)
Wichtig zu wissen: Auch wenn die BAföG-Neuerungen inzwischen beschlossene Sache sind, ist es uns derzeit noch nicht möglich, Bescheide auf der Grundlage der Gesetzesänderung zu erlassen. Sollten Sie bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, der über September oder Oktober 2024 hinausgeht, bekommen Sie in den kommenden Wochen automatisch einen neuen Bescheid.
Weiterführende Informationen zum BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
Auch das Studierendenwerk West:Brandenburg bietet kostenlose BAföG-Beratungen an. Zudem wird Unterstützung bei der Antragstellung bereitgestellt - so lassen sich unnötige Kosten externer Anbieter vermeiden.