Der aktuelle BAföG-Bewilligungszeitraum endet bald? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Folgeantrag zu stellen. Auf dem letzten BAföG-Bescheid steht, bis wann die aktuelle Förderung läuft.
Damit es zu keiner Förderlücke kommt, sollte der Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Am einfachsten funktioniert das über BAföGdigital mit dem digitalen Formblatt 9. Auch fehlende Unterlagen können online nachgereicht werden, entweder über den Antragsassistenten oder per App (BAföGdigital).
Tipp zur Anmeldung:
Die Nutzung eines BAföGdigital-Nutzerkontos ist weiterhin möglich. Empfohlen wird jedoch die Anmeldung über das BundID-Konto mit elektronischem Personalausweis. Damit wird der Zugang zu vielen Onlinediensten der Verwaltung erleichtert und sicherer gestaltet. Die digitale Übermittlung ist sicher und wird direkt der jeweiligen Akte zugeordnet. E-Mails mit Anhängen können aus Sicherheitsgründen nicht an die Sachbearbeitung zugestellt werden.
Wichtig zu wissen: Anträge über analoge Formblätter sind weiterhin möglich. Wer jedoch den Antrag in Papierform einreicht, kann nachträglich keine Unterlagen über die App oder den Antragsassistenten nachreichen und hochladen.
Schon gewusst? Die BAföG-Novelle bringt Vorteile
Mit der Reform im Herbst 2024 wurden mehrere Verbesserungen eingeführt, die die finanzielle Unterstützung im Studium spürbar stärken. Darunter:
- Erhöhte Freibeträge (+5,25 %)
- Mehr BAföG: Grundbedarf jetzt 475 €, Wohnpauschale 380 €
- Minijobs bleiben anrechnungsfrei bis 556 €
- Förderung plus ein Flexibilitätssemester
- Vereinfachter Fachrichtungswechsel bis 5. Semester
Hier geht es zur digitalen Antragstellung.
Bei Fragen hilft das BAföG-Amt gern während der telefonischen oder persönlichen Sprechstunden weiter.