Neuerungen 2026

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Änderungen für Studierende mit Nebenjob

Seit 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen, die das Jobben neben dem Studium betreffen können. Dazu zählen Anpassungen beim Mindestlohn, bei der BAföG-Anrechnung und Minijobgrenze sowie bei steuerlichen Freibeträgen.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nun 13,90 Euro pro Stunde.

BAföG: anrechnungsfreier Hinzuverdienst

Die Grenze für anrechnungsfreies Einkommen beim BAföG wurde angepasst. Jetzt können bis zu 603 Euro brutto pro Monat aus nichtselbständiger Tätigkeit anrechnungsfrei hinzuverdient werden (vorher 556 Euro).

Minijob: neue Verdienstgrenze

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt nun ebenso bei 603 Euro (vorher 556 Euro). Bei gesetzlicher Familienversicherung kann ein Minijob meist so vereinbart werden, dass die Familienversicherung bestehen bleibt.

Steuerliche Freibeträge

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr. Wer unter dieser Grenze liegt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Der Kinderfreibetrag wurde auf 9.756 Euro angehoben.

Kontakt

Bei Fragen zu den Neuerungen unterstützt die Sozialberatung des Studierendenwerks gerne.

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