Studierendenwerk West:Brandenburg

Für alle Fragen außerhalb des Hörsaals

Das Studierendenwerk West:Brandenburg bietet mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Wir versorgen über 30.000 Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau. Sei es die Bereitstellung von günstigem Wohnraum, Hilfestellung bei Fragen zum BAföG-Antrag, das Angebot eines gesunden Mittagessens, Beratung in schwierigen Zeiten oder die Vermittlung eines Jobs – wir sind für Sie da!

Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studierendenwerken vom 18.09.1990 nahmen wir als Studierendenwerk West:Brandenburg zum 01.01.1991 unsere Arbeit auf. Wir sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Unsere Organe und Gremien sind: Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Personalrat, Mensaausschuss.

Unseren ersten Hauptsitz hatten wir in der Breiten Straße 9-11. Anschließend zogen wir in die Friedrich-Ebert-Straße, um letztlich in den Bahnhofspassagen Potsdam (Babelsberger Straße 2) unseren Platz zu finden.

Die Geschichte der ersten deutschen Studierendenwerke geht bis ins Jahr 1921 zurück.

In verschiedenen Organen und Gremien treten wir regelmäßig in den Dialog mit Hochschulangehörigen, den Studierenden und weiteren Akteur*innen. 

Aufgaben & Ziele:

Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Studierendenwerks West:Brandenburg von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch dieses Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegen insbesondere:

  • die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studierendenwerks West:Brandenburg und die Entwicklung seiner Einrichtungen,
  • der Erlass der Satzung und der Beitragsordnung sowie die Festsetzung der Beitragshöhe,
  • der Erlass der Ordnungen über die Nutzung der vom Studierendenwerk West:Brandenburg betriebenen Einrichtungen,
  • die Wahl der Geschäftsführung sowie ihrer Bestellung und Abberufung nach Zustimmung des zuständigen Mitglieds der Landesregierung,
  • die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplanentwurf sowie die Kontrolle der Einhaltung des Wirtschaftsplanes,
  • die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und
  • die Zustimmung zum Erwerb, zur Veräußerung, zur Belastung von Grundstücken und Grundstücksrechten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte handelt.

Verwaltungsratsbeschlüsse:

2025

2024

2023

2022

Mitglieder:

Stimmberechtigte Verwaltungsratsmitglieder

  • Prof. Thomas Brechenmacher (Universität Potsdam, Verwaltungsratsvorsitzender)
  • Franziska Bollinger (Universität Potsdam, Studierende)
  • Katharina Wolf (Universität Potsdam, Studierende)
  • Leo Blohm (Fachhochschule Potsdam, Studierender)
  • Gerlinde Reich (Fachhochschule Potsdam, Kanzlerin)
  • Oskar Lukas (Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Studierender)
  • Dr. Andreas Mues (Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Kanzler)
  • Bjarne Krüger (Technische Hochschule Brandenburg, Studierender)
  • Prof. Andreas Wilms (Technische Hochschule Brandenburg, Präsident)
  • Daniel Kasch (Technische Hochschule Wildau, Studierende)
  • Thomas Lehne (Technische Hochschule Wildau, Kanzler)
  • Dr. Jan-Hauke Plaßmann (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg)
  • Prof. Christian Stegmann (Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Direktor für den Bereich Astroteilchenphysik), Person des öffentlichen Lebens mit einschlägigen Fachkenntnissen auf wirtschaftlichem, rechtlichem und sozialem Gebiet

Verwaltungsratsmitglieder mit beratender Stimme

  • Hendrik Woithe (Universität Potsdam, Kanzler)
  • Steffen Kissinger (Technische Hochschule Brandenburg, Kanzler)
  • Jörg Lippmann (Studierendenwerk West:Brandenburg, Vertretung der Bediensteten des Studierendenwerks West:Brandenburg)

Geschäftsführer des Studierendenwerks West:Brandenburg

Peter Heiß

Termine Verwaltungsratssitzungen 2025

Nächste Sitzung:
24.11.2025

Abgabefrist für studentische Projektanträge:
13.10.2025

Aufgaben, Ziele & Mitglieder


Mit dem Mensa-Ausschuss wurde ein Gremium geschaffen, das einerseits die Mensagäste und andererseits die Mensateams zusammenführt. Aktuelle Fragen, z.B. zur Lebensmittelsicherheit, zum Speisenangebot und zur -qualität, zum Einkaufsmanagement sowie Wünsche und Anregungen werden in diesem Kreis diskutiert.

Auf Einladung des Geschäftsführers des Studierendenwerks tagt der Mensa-Ausschuss einmal pro Jahr an jeder Hochschule. Er setzt sich aus Mitgliedern der Studierendenparlamente und ASten, weiteren Hochschulgästen (z.B. Beschäftigte), den Mensaleitungen der Hochschulstandorte, der Leitung der Abteilung Hochschulgastronomie und dem Zentraleinkauf zusammen.

Vorsitzende: Manuela Jannasch

Der Personalrat setzt sich für die Belange aller Beschäftigten ein. Seine Aufgabe ist es, deren Interessen und Anliegen zu vertreten. Sieben gewählte Mitglieder stehen im konstruktiven Dialog mit der Geschäftsführung, wenn es um studierendenwerksinterne Abläufe und dienstliche Regelungen gehrt Der Personalrat führt regelmäßig ordentliche Sitzungen durch, bei denen Themen wie z.B. Neueinstellungen, Entfristungen und betriebsinterne Prozesse thematisiert werden.

Der Personalrat kann per E-Mail kontaktiert werden.

Finanziert werden die Angebote zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen und Wohnanlagen; zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus dem Semesterbeitrag der Studierenden. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studierendenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Freizeitunfallversicherung der Studierenden, der Darlehenfonds des Studierendenwerks West:Brandenburg (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen für Studierende finanziert, die unverschuldet in Not geraten sind. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studierendenwerks West:Brandenburg festgelegt.
 

 

Wir erheben von allen Studierenden einen Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 80 € pro Semester. Dieser wird bei Ihrer Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung durch die jeweils zuständige Hochschule eingezogen. 

Wofür geben wir Ihr Geld aus? Und was haben Sie davon?
Mit Ihrem Beitrag bezahlen Sie unseren Service, der allen Studierenden gleichermaßen zugutekommt. Mit den angebotenen Leistungen erfüllen wir unseren sozialen Auftrag.

Mehr erfahren:

Beitragsordnung

Mit dem Studierendenwerksbeitrag finanzieren wir:

  • Bezahlbaren studentischen Wohnraum
  • Sanierung und Modernisierung unserer Wohnheime
  • Selbst gekochtes, preisgünstiges Essen in einer unserer Mensen
  • Studentische Projekte
  • Beiträge an Verbände und an die Freizeit-Unfallversicherung der Studierenden
  • Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen)
  • Zuwendungen für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind

Sie möchten eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags beantragen oder sich von der Beitragspflicht befreien lassen? Dann wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung.

Bei der Entwicklung seiner Internationalisierungsstrategie hat das Studierendenwerk West:Brandenburg vier Leitlinien im Kontext Interkulturelles und Internationales erarbeitet. Sie dienen als Orientierung bei der täglichen Arbeit, aber auch als Grundlage für strategische Entscheidungen.

Die Leitlinien stehen im Einklang mit unserem sozialen Auftrag und spiegeln grundlegende Werte und Vorstellungen des Studierendenwerks West:Brandenburg wieder:

  • Das STWWB ist weltoffen. Das STWWB versteht sich selbst als diverse und tolerante Organisation, die Rassismus und andere Formen der Diskriminierung klar verurteilt. Werte wie Toleranz und Weltoffenheit betrachtet das STWWB als grundlegende Pfeiler für eine erfolgreiche Arbeit im Hochschulkontext.

 

  • Das STWWB ist solidarisch. Das STWWB erkennt an, dass internationale Studierende in Deutschland zusätzliche bürokratische, sprachliche und kulturelle Hürden überwinden müssen. Angebote und Services des STWWB berücksichtigen diesen Umstand und sind für inländische wie für internationale Studierende gleichermaßen zugänglich.
  • Das STWWB ist wertschätzend. Das STWWB sieht interkulturelle Erfahrungen seiner Beschäftigten als Bereicherung für die Organisation an. Es unterstützt und ermutigt seine Mitarbeitenden dabei, sich auf die Arbeit in einer interkulturellen und internationalen Hochschullandschaft einzustellen.
  • Das STWWB ist verantwortungsvoll. Das STWWB versteht sich als wichtiger Partner in der Region und übernimmt Verantwortung bei internationalen und interkulturellen Themen im Hochschulkontext. Nur gemeinsam mit den Hochschulen sowie weiteren Partnern lassen sich nachhaltige Lösungen auf aktuelle Herausforderungen finden.

Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen

Als Anstalt des öffentlichen Rechts halten wir uns bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen an die einschlägigen öffentlich rechtlichen Vergabe- und Vertragsordnungen.

Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.

Aktuell ausgeschrieben:
VgV-Ausschreibung:LL 14/09/25: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten des Studierendenwerks West:Brandenburg 

Kontakt:

Joanna Oergel (für Dienst- und Lieferleistungen)

Anett Wallasch (Bauleistungen)